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Liefer- und Zahlungsbedingungen | |
Allgemeine
Liefer- und Zahlungsbedingungen Diaglobal GmbH 1. Allgemeines Für die
Vertragsbeziehungen der Parteien,
auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist nur
das Recht
der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Diese
Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, mit
uns
geschlossenen Verträge, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf
berufen.
Stellt der Käufer eigene Bedingungen auf, verpflichten uns diese nur,
wenn wir
schriftlich zustimmen. 2. Auftragserteilung Mündliche
oder mittels
Datenfernübertragung gemachte Angebote sind freibleibend und werden
erst durch
schriftliche Bestätigung oder mit Übersendung der Ware und Rechnung an
den
Käufer verbindlich. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von
uns
schriftlich bestätigt sind. Die Berichtigung von Druckfehlern und
Irrtümern
bleibt vorbehalten. 3. Preise Preislisten
sind nur
unverbindliche Richtpreise zzgl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten.
Berechnet
werden verbindlich angebotene Preise, ansonsten die am Tage der
Lieferung
gültigen Preise in Euro (€) zzgl. der am Liefertag geltenden
Umsatzsteuer. 4. Versandkostenpauschale Bei
Warenlieferungen innerhalb
Deutschlands erheben wir grundsätzlich eine Versandkostenpauschale. Bei
einem
Nettowarenwert unter € 100,00 erheben wir eine Versandkostenpauschale
in Höhe
von € 5,50. Bei einem Nettowarenwert unter € 500,00 erheben wir eine
Versandkostenpauschale in Höhe von € 8,00. Ab einem Nettowarenwert von
€ 500,00
erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 11,00. Kosten für
eine
vom Kunden gewünschte Eilzustellung sind von diesem zu tragen. 5. Weiterverkauf und
Verwendungsbereich • Unsere Waren dürfen nur
originalverpackt weiterveräußert
werden. • Alle
Lieferungen erfolgen zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Weiterverkauf
in andere Länder, insbesondere solche außerhalb der EU, bedarf unserer
Prüfung
und Zustimmung, damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen
Länder und
Vereinbarungen mit Vertriebspartnern, insbesondere solche mit
Gebietsbeschränkungen
und Zuweisungen, eingehalten werden können. Wenn dadurch im Gebiet der
Europäischen Union außerhalb Deutschlands aus unseren Leistungen
umsatzsteuerpflichtige Tatbestände realisiert werden, so erfüllt der
Abnehmer
auf seine Kosten die umsatzsteuerlichen Pflichten für uns. • Wir
weisen
darauf hin, dass der Export von Waren u.U. nur mit vorheriger
behördlicher
Erlaubnis erfolgen darf. Auskünfte erteilt das Bundesamt für die
gewerbliche
Wirtschaft. Zustimmungserklärungen sind ggf. vom Käufer vor der
Versendung der Ware
einzuholen. 6. Lieferung • Uns
erteilte
Aufträge werden baldmöglichst erledigt. Teillieferungen sind zulässig.
Wir
können unsere Leistung zurückbehalten, solange der Käufer mit der
Erfüllung uns
gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten, gleich welcher Art und aus
welchem
Rechtsverhältnis, in Verzug ist. •
Angegebene
Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich
bezeichnet. Beeinträchtigungen der Lieferzeiten, die mit der Sorgfalt
einer
ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, z.B.
Streik oder
vom Besteller zu vertretende Umstände, verlängern die Lieferfrist um
den
Zeitraum der Beeinträchtigung. Der Besteller kann vom Vertrag
zurücktreten,
wenn die Beeinträchtigung mehr als 6 Wochen andauert. Alle weiteren
wechselseitigen Ersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. •
Lieferungen
erfolgen auf Gefahr des Käufers auf dessen Rechnung. Die Lieferung
erfolgt in einer
uns günstig erscheinenden Weise, jedoch ohne Gewähr für die sicherste,
kostengünstigste und schnellste Beförderung. Der Liefertermin
bezeichnet den
Abgang vom Lager. • Auf
Wunsch
und auf Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab,
in der
wir als Begünstigter benannt werden. • Verluste
oder
Beschädigungen beim Transport sind vom Käufer auf der Frachtquittung
mit einem
Vorbehalt zu vermerken und unverzüglich schriftlich beim Transporteur
anzuzeigen. Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden
den
Käufer nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises. 7. Annahmeverzug des Käufers Ist
Versand nicht vereinbart,
gerät der Käufer in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht innerhalb
einer Woche
nach Fertigstellungsmitteilung abgeholt hat. Wir sind dann berechtigt,
sie auf
Kosten und Gefahr des Käufers entweder zu versenden oder zu lagern und
in Rechnung
zu stellen. 8. Gewährleistung / Rücknahme • Unsere
Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Sie sind in
vielfältiger Weise einsetzbar. Wir haben aber keine Möglichkeit
festzustellen,
ob unsere Produkte spezielle Erfordernisse des Käufers erfüllen,
beraten ihn
aber unverbindlich. Der Käufer hat die Ware daher selbst auf Eignung
für die
von ihm vorgesehenen Einsatzgebiete für jeden Anwendungsfall in eigener
Verantwortung zu überprüfen. Jegliche Haftung ist insoweit unsererseits
ausgeschlossen. •
Eigenschaften
sind nur dann zugesichert, wenn sie als zugesichert im Vertrag
bezeichnet sind.
Mündlich erklärte oder in unseren Unterlagen enthaltene Angaben,
Beschreibungen
usw. über die Beschaffenheit der Ware sind Spezifizierungen, aber keine
zugesicherten Eigenschaften. • Mängel
oder
fehlende zugesicherte Eigenschaften werden nach unserer Wahl durch
Nachbesserung
oder Ersatzlieferung behoben. Ist diese nicht möglich oder
unverhältnismäßig,
erfolgt eine Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist
ausgeschlossen. • Wir
haften
nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden
sind.
Insbesondere ist jegliche Haftung für Folgeschäden und
Mangelfolgeschäden
ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf
Schadenersatz
für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Schäden, gleich welcher
Art,
bei Dritten, Verlust von Informationen oder Ansprüche, die durch
Leistung bzw.
Nichtleistung von Ersatzleistungen entstehen, ferner Ansprüche durch
die
Inanspruchnahme von Dritten. Unsere Haftung ist beschränkt - soweit sie
nicht
ohnehin ausgeschlossen ist - auf die Höhe des Kaufpreises des
schadhaften Produktes.
Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend
nicht
ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss
vorhersehbaren
Schadens begrenzt. • Tritt
Lieferverzug ein oder wird die Leistung unmöglich, so beschränken sich
etwa
bestehende Ersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen
sind, auf
höchstens 8 % des Wertes des Liefergegenstandes, der nicht in Gebrauch
genommen
werden kann. • Der
Käufer
hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche oder erkannte
Mängel
sind uns binnen einer Woche ab Eingang der Ware, versteckte Mängel
sofort nach
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge
innerhalb der Frist abgesandt wurde. Erfolgt keine Anzeige, gilt die
Ware als
genehmigt. • Rügen sind Lieferschein
oder Rechnung und,
soweit möglich, ein Muster der mangelhaften Ware beizufügen. Die
Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung. • Jegliche
Ersatzansprüche, und zwar auch für Mangelfolgeschäden, soweit diese
nicht
ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb von 6 Monaten seit
Übergabe
der Ware. • Reagenzien sind von der Rücknahme
oder vom Umtausch
ausgeschlossen. 9. Zahlungsbedingungen • Die
Zahlung
hat – soweit nicht anders vereinbart – binnen 30 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zu erfolgen. • Zahlungen haben spesen- und
portofrei für uns zu erfolgen.
• Eine
Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist
nur mit
rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten
Gegenansprüchen
möglich. Bei
Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung
oder dem Vorliegen von Umständen, die für uns Zweifel an der
Kreditwürdigkeit
des Käufers begründen, können wir ohne Begründung Vorauskasse verlangen
oder
nach Wahl gegen Nachnahme oder Zug um Zug gegen Bankbürgschaft leisten. 10. Eigentumsvorbehalt • Wir
behalten
uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung
sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später
entstehender
Forderungen gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer hat
Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden
zu versichern. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltswaren bis
zum
Erlöschen des Vorbehalts tritt der Käufer schon jetzt im Voraus an uns
ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die
Abtretung
anzuzeigen. • Der
Käufer
darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen nur
unter
Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. • Der
Käufer
kann die anteilige Freigabe der Sicherheiten verlangen, wenn ihr
realisierbarer
Wert Die
Vorbehaltsware und die an ihre
Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer
Forderungen
weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
Der
Käufer ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte an der
Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen hat
der
Käufer zu tragen. Wir
sind berechtigt, auch ohne Rücktritt
vom Vertrag die Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der
Käufer mit
seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Zurückerlangte
Vorbehaltsware kann von uns freihändig weiterveräußert werden. 11. Datenschutz Bei der Bestellung
erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies
zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlich ist. Die
Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Die
Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. b DSGVO. Eine
Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon
sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung
des Vertragsverhältnisses benötigen. Dies sind beispielsweise
Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, etc. In allen Fällen
beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der
Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Berlin,
wir sind aber berechtigt, Klagen auch am Wohn- oder Geschäftssitz des
Käufers
zu erheben. 13. Unwirksamkeitsklausel Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Sollte ein Teil unwirksam sein, bleibt der
Vertrag im
Übrigen bestehen. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu
ersetzen, die
dessen Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem durch die
Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§ 315 ff BGB in
billiger
Weise zu bestimmen.
Diaglobal
GmbH Berlin, Januar 2017 |
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